Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beschreibung

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr einen Pflegedienst kommen lassen. Diese Beratung wird häufig durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchgeführt. Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Darüber hinaus sind diese Beratungsgespräche eines der wichtigsten Instrumente zur Kundenaquise. Durch das neue Pflegestärkungsgesetz werden erhebliche Mittel freigegeben, welche gerade für diese Zielgruppe interessant sind, besonders im Blick auf die häusliche Betreuung.

Seit 2017 sollen die Beratungsgespräche qualitätsgesichert sein. Sobald Ausführungsbestimmungen dazu vorliegen, werden wir diese in unsere Weiterbildung integrieren.

Inhalte der Weiterbildung:
– Gesetzliche Rahmenbedingungen
– Themenfelder der Beratung
– Grundlagen der Pflegequalität
– Grundlagen des Beratungsgesprächs
– Rollenklärung und potentielle Konfliktpunkte

Leitung

    • Thomas Unterderweide

Abschluss

    • Zertifikat

Seminar-Start

Termin

  • 26.11.-28.11.2018

Kosten

    • 250,00 EUR (MwSt. befreit)