Die Betreuung von Klienten ist im ambulanten Dienst ein großer Aufgabenbereich geworden. Viele Mitarbeiter und Ehrenamtliche widmen sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Deren Leistungen werden über zusätzlichen Entlastungsbetrag (zEb) bzw. die Verhinderungspflege abrechnet.
Seit 2018 ist für diese Mitarbeiter und Ehrenamtliche eine Basisqualifikation von 40 Stunden gefordert.
Nach der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) vom 25. April 2018 müssen Leistungserbringer sicher stellen, dass ihre Leistungen durch qualifiziertes Personal nach PfluV § 5 erbracht werden.
Die Verordnung schreibt für alle Mitarbeiter ohne Pflegeexamen, die in diesem Bereich arbeiten, eine Qualifikation von 40 Stunden vor. In dieser Zeit erwerben Ihre Mitarbeiter verschiedene Kompetenzen um das Thema Betreuung im ambulanten Kontext.
Die Marburger Akademie für Pflege– und Sozialberufe hat ein Konzept entwickelt, welches die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
Nutzen Sie, als ambulanter Pflegedienst, dieses neue Angebot!
Inhalte:
- Grundlage „Der alte Mensch“
- Basiswissen Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse in Notfall– und Krisensituationen
- Anleitung zur Alltagsbegleitung
- Rechtliche Fragen klären
- Grundlagen Kommunikation
- Methoden zur Betreuung, Beschäftigung und Entspannung
- Einblick in das Thema „Sterben und Tod“
- Selbstmanagement
- Konflikte meistern
- Grundlagen Hygiene
- Grundlagen Ernährung
Zulassungsvoraussetzung
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- Keine spezifische Berufsausbildung erforderlich
- Eine Positive Grundhaltung gegenüber alten Menschen, Aufgeschlossenheit, Lernwilligkeit und die Bereitschaft neues kennen zu lernen
Abschluss
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- Zertifikat über erbrachte Leistungen
Leitung
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- Brigitte Kania
Umfang
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- 30 Stunden Präsenzveranstaltung – Teilzeit
LeistungsÂnachweise
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- Abschlussklausur
Seminar-Start
Termine ab August 2025 vormittags 8:30-12:00 Uhr
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- 1. Block 11.08.-14.08.2025
- 2. Block 25.08.-28.08.2025
Kosten
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- Kursgebühren: 330,00€
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