Aufbauweiterbildung Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater / eine Pflegeberaterin der Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).

Mit der Einführung des § 7 b SGB XI im Pflegeneuausrichtungsgesetz soll zukünftig der Bereich des §§ 7 und 7a SGB XI nachhaltig gestärkt werden. Die Intention dabei  ist, eine möglichst frühzeitig Beratung nach den §§ 7 und 7a zu erreichen, indem die Pflegekasse unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen des SGB XI hinwirken, durch  einen konkreten Beratungstermin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang unter Angabe einer Kontaktperson anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Beratungsgutschein zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann.

Um diesen gesetzlichen Vorgaben genügen zu können, werden qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vermehrt benötigt. Für Sie als Pflegekraft  resultiert daraus ein neues Berufsfeld, da der Bedarf an Pflegeberatung  in näherer Zukunft enorm expandieren wird.

Aufgaben der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind:

Feststellung der Hilfebedarfe

Klärung von Ansprüchen und Entscheidungen über Leistungsanträge

Erstellung eines individuellen Versorgungsplans

Hinwirkung auf die Durchführung erforderlicher Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger

Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans

Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses

 

Die Weiterbildung richtet sich an alle Pflegekräfte, die die Weiterbildung Case Management nach der DGCC absolviert haben. Sie richtet sich nach den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und schließt mit einem Zertifikat ab.

 

Kursumfang:  72 Stunden Präsenzveranstaltung

Leistungsnachweis:  einwöchiges Praktikum*  im ambulanten Bereich und zweitägiges Praktikum im teilstationären Bereich mit jeweils abschließender Supervision

*Erfahrungen im ausgeübten Berufsfeld werden angerechnet

Voraussetzung:  Erfolgreiche Absolvierung einer Weiterbildung Case Management nach den Richtlinien der DGCC und den damit einhergehenden Zugangsvoraussetzungen

Kursgebühren:  750,- €

Prüfungsgebühr: 50,- €

Supervision:  85,- €                                                                 Gesamt: 885,- €

Beginn: September 2013

Kursleitung: Iris Grabowski

Prüfung: Klausur

Abschluss: Qualifiziertes Zertifikat über erbrachte Leistung

 

Termine:

04.09. – 06.09.2013

29.10. + 30.10.2013

15.11. + 16.11.2013

12.12. + 13.12.2013

 

Inhalte:

Grundsätze sozialrechtlichen Handelns §§12 ff SGB X

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Rehabilitationsrecht

Betreuungsrecht

Pflegebegutachtung nach SGB XI und SGB XII

Vertragsrecht der Pflegekassen

Datenschutz

Privates Vertragsrecht Heimverträge und häusliche Pflege

Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren

Konzepte integrativer Angehörigenarbeit

Sachleistungen der Krankenversicherungen

Führen von Fallkonferenzen

Verhandlungstechniken mit Leistungsträgern und Leistungserbringer

Sachleistungen der Krankenversicherungen