Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater / eine Pflegeberaterin der Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).
Mit der Einführung des § 7 b SGB XI im Pflegeneuausrichtungsgesetz soll zukünftig der Bereich des §§ 7 und 7a SGB XI nachhaltig gestärkt werden. Die Intention dabei  ist, eine möglichst frühzeitig Beratung nach den §§ 7 und 7a zu erreichen, indem die Pflegekasse unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen des SGB XI hinwirken, durch einen konkreten Beratungstermin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang unter Angabe einer Kontaktperson anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Beratungsgutschein zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann.
Um diesen gesetzlichen Vorgaben genügen zu können, werden qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vermehrt benötigt. Für Sie als Pflegekraft resultiert daraus ein neues Berufsfeld, da der Bedarf an Pflegeberatung in näherer Zukunft enorm expandieren wird.
Aufgaben der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind:
Feststellung der Hilfebedarfe
Klärung von Ansprüchen und Entscheidungen über Leistungsanträge
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Hinwirkung auf die Durchführung erforderlicher Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger
Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans
Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses
Die Weiterbildung richtet sich an alle Pflegekräfte, die die Weiterbildung Case Management nach der DGCC absolviert haben. Sie richtet sich nach den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und schließt mit einem Zertifikat ab.
Kursumfang: 72 Stunden Präsenzveranstaltung
Leistungsnachweis:  einwöchiges Praktikum* im ambulanten Bereich und zweitägiges Praktikum im teilstationären Bereich mit jeweils abschließender Supervision
*Erfahrungen im ausgeübten Berufsfeld werden angerechnet
Voraussetzung: Â Erfolgreiche Absolvierung einer Weiterbildung Case Management nach den Richtlinien der DGCC und den damit einhergehenden Zugangsvoraussetzungen
Kursgebühren: 750,- €
Prüfungsgebühr: 50,- €
Supervision: 85,- €                                                               Gesamt: 885,- €
Beginn: September 2013
Kursleitung: Iris Grabowski
Prüfung: Klausur
Abschluss: Qualifiziertes Zertifikat über erbrachte Leistung
Termine:
04.09. – 06.09.2013
29.10. + 30.10.2013
15.11. + 16.11.2013
12.12. + 13.12.2013
Inhalte:
Grundsätze sozialrechtlichen Handelns §§12 ff SGB X
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Rehabilitationsrecht
Betreuungsrecht
Pflegebegutachtung nach SGB XI und SGB XII
Vertragsrecht der Pflegekassen
Datenschutz
Privates Vertragsrecht Heimverträge und häusliche Pflege
Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren
Konzepte integrativer Angehörigenarbeit
Sachleistungen der Krankenversicherungen
Führen von Fallkonferenzen
Verhandlungstechniken mit Leistungsträgern und Leistungserbringer
Sachleistungen der Krankenversicherungen