für Leitungs- und Fachweiterbildungen
Anmeldung:
- Nach Eingang Ihrer Anmeldung, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne auch Hotelvorschläge zu. Etwa 3 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erhalten Sie die Unterlagen für Ihre ersten Unterrichtsmodule.
Als Anmeldungsunterlagen benötigen wir:
- Lichtbild
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie von Prüfungszeugnis / Examen
- Beglaubigte Urkunde zur Führung der BerufsbezeichnungZu Beginn der ersten Kurswoche bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Zahlungsmodalitäten:
- Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an:
- Überweisung im Block
- Überweisung in vierteljährlichen Raten
- Überweisung in monatlichen Raten
- Bankeinzug in monatlichen Raten - In den Kursgebühren sind alle Kursunterlagen sowie Pausengetränke enthalten.
- Mittagessen und/oder sonstige Speisen sind nicht im Preis inbegriffen.
Absage:
- Die Marburger Akademie für Pflege- und Sozialberufe behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahlen oder wegen anderer, von der Akademie nicht zu vertretender Gründe, bis drei Wochen vor Beginn abzusagen.
Ausfallgebühren:
- Bei Abmeldungen nach erfolgter schriftlicher Anmeldung, werden 80,- EURO berechnet. Bei Rücktritt von der Weiterbildung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn, werden 30% der gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt. Nehmen von dem Teilnehmer gestellte Ersatzpersonen am Kurs teil, entfällt die Ausfallgebühr.
Fehlzeiten:
- Generell gilt die Regel, dass eine Fehlzeit von 10% der gesamten Präsenszeiten nicht überschritten werden darf. Im Falle einer längeren Krankheit oder anderen außerordentlichen Ereignissen sind Einzelabsprachen möglich. Ersatztermine werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
Kursabbruch:
- Sollte sich ein Teilnehmer innerhalb der ersten Kurswoche zum Abbruch des gesamten Kurses entscheiden, werden 30% der gesamten Kursgebühren in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Abbruch werden 50% der noch anfallenden, d.h. der restlichen Kursgebühren berechnet. Zuvor geleistete Zahlungen bleiben unberücksichtigt.
Gerichtstand für beide Seiten ist Marburg.


